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BFH, 20.11.1984 - IX R 2/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78
Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß
Auszug aus BFH, 20.11.1984 - IX R 2/78
NV: Die Erlaßwürdigkeit des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn dieser die mangelnde Leistungsfähigkeit selbst herbeigeführt oder durch sein Verhalten in eindeutiger Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen hat (vgl. BFH-Urteil vom 29.4.1981 IV R 23/78).3. - BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77
Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus BFH, 20.11.1984 - IX R 2/78
NV: Da grundsätzlich allein die Finanzbehörden ermächtigt sind, nach ihrem Ermessen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil zu erlassen (hier: aufgrund persönlicher Unbilligkeit wegen Existenzgefährdung), hat sich die gerichtliche Nachprüfung in den Grenzen zu halten, die in § 102 FGO bezeichnet sind (vgl. BFH-Urteil vom 18.9.1981 VI R 44/77).